Asthma bronchiale

gilt als häufigste chronische Erkrankung bei Kindern

In Deutschland leiden etwa 10% aller Kinder an Asthma bronchiale, Jungen 2- bis 3-mal so häufig wie Mädchen. Bei etwa einem Drittel der Kinder finden sich die ersten Symptome bereits im Säuglingsalter.

Asthma bronchiale ist eine chronisch entzündliche Erkrankung mit Überempfindlichkeit der Bronchien gegenüber verschiedenen Auslösern. Diese führen zu einer Verengung der Bronchien, welche sich als chronischer Husten oder mit plötzlicher Atemnot bemerkbar machen kann. Je nach Alter stehen verschiedene Therapieformen zur Verfügung, deren korrekte Anwendung nicht immer einfach ist.

Unsere Patientenschulungen werden nach dem QM-Handbuch der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung (AGAS) durch ein interdisziplinäres Schulungsteam für Eltern von Kleinkindern sowie für Schulkinder mit ihren Eltern und Jugendliche durchgeführt.


Unsere Schulungen

Für Eltern

von Kleinkindern bis 5 Jahre

Infos & Anmeldung

Für Schulkinder

bis 12 Jahre in altersähnlichen Gruppen

Infos & Anmeldung

Für Jugendliche

im Alter von 13-17 Jahren

Infos & Anmeldung

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

DMP Asthma

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten im Rahmen des sogenannte “DMP Asthma” automatisch und zu 100% übernommen. Das DMP (Desease Management Programm) ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für asthmakranke Kinder. Die Einschreibung Ihres Kindes in dieses Programm erfolgt durch die behandelnde Kinder- und Jugendärztin. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Ihren Arzt bzw. ihre Ärztin und erfragen, ob die Bedingungen für die Einschreibung bei Ihrem Kind erfüllt sind. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erforderlich.

Einzelfallentscheidung

Sollte für Ihr Kind das DMP Asthma nicht in Frage kommen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme im Sinne einer Einzelfallentscheidung. Hierzu müssen ggf. Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht und die Kostenübernahme im Form eines rechtsverbindlichen Bescheides beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen schicken wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu.

Privatversicherte

In den Leistungskatalogen privater Versicherungen sind ambulante Schulungsmaßnahmen meist nicht enthalten. Auch hier ist eine gesonderte Anfrage zur Kostenübernahme an die Versicherung erforderlich. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Sollten für den Antrag spezielle Unterlagen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt und/oder unser Büro.


Das sagen unsere Teilnehmer